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Unsere sechs Zusagen, und was sie im Alltag heissen
Sechs Sätze stehen auf unserer Über-uns-Seite. Was jeder davon an einem gewöhnlichen Arbeitstag bedeutet — und wo er endet.

Auf unserer Über-uns-Seite stehen sechs Sätze darüber, wofür wir stehen. Sechs Sätze zu schreiben kostet nichts. Das ist das Problem mit solchen Listen: Sie lesen sich überall gleich, und man erfährt daraus selten, was sie an einem gewöhnlichen Dienstagmorgen bedeuten.
Dieser Beitrag nimmt die sechs Zusagen einzeln durch. Zu jeder ein konkreter Fall aus dem Alltag — eine Schreinerei, die eine Offertanfrage erhält, eine Sprachschule, die Anmeldungen sammelt, eine Privatperson, die ein Konto eröffnet — und danach die Grenze: was die Zusage ausdrücklich nicht abdeckt. Der zweite Teil ist der wichtigere. Eine Zusage ohne benannte Grenze ist Werbung.
1. Daten in der Schweiz
Der Satz: Unsere Apps speichern Ihre Daten auf Infrastruktur in der Schweiz.
Im Alltag. Eine Schreinerei in Thun erhält über ein Formular eine Offertanfrage: Name, Telefonnummer, Adresse, Beschrieb der gewünschten Küche. Diese Antwort wird in einem Rechenzentrum in der Schweiz abgelegt und bleibt dort liegen, bis sie gelöscht wird. Fragt die Kundin später, wo ihre Angaben gespeichert sind, ist die Antwort ein Ort und ein Land, nicht eine Region.
Das lässt sich nachlesen statt glauben. Unsere eigenen Formulare auf dieser Website
laufen über Supabase; in der Regionenliste von Supabase steht «Central Europe
(Zurich), eu-central-2». Das ist eine Angabe des Anbieters mit einer Adresse, an
der man sie prüfen kann.
Wo der Satz endet. Er gilt für die Daten, die eine App für Sie speichert — nicht für alles, was wir betreiben. Diese Website wird über Cloudflare ausgeliefert, einen internationalen Anbieter. In der Dokumentation zu Regional Services beschreibt Cloudflare, dass Datenverkehr in Rechenzentren weltweit angenommen wird und nur die Funktionen, die entschlüsselten Verkehr brauchen, auf Standorte in der gewählten Region begrenzt werden. Technische Daten, die beim Aufruf einer Seite anfallen, können deshalb auch ausserhalb der Schweiz bearbeitet werden. Das steht so in unserer Datenschutzerklärung, und wir schreiben es lieber hier noch einmal, als den Satz über alles zu legen.
Zweitens: Ein Speicherort ist ein Ort, keine Aussage darüber, wer hineinsehen darf. Wer eine Software einsetzt, bleibt in der Regel Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzgesetzes; der Anbieter ist Auftragsbearbeiter (Art. 5 Bst. j und k DSG). Die Frage nach dem Zugriff ist eine eigene Frage, und ein Rechenzentrum in Zürich beantwortet sie nicht.
2. Ihre Daten stehen nicht zum Verkauf
Der Satz: Wir verkaufen, vermieten und teilen Ihre Daten nicht.
Im Alltag. Eine Sprachschule in Bellinzona sammelt Kursanmeldungen. Die E-Mail-Adressen aus diesen Anmeldungen gehen an keine Werbeliste, keine Datenhändlerin und kein Analysewerkzeug, das sie zu einem Profil verknüpft. Es gibt keine zweite Verwertung, aus der wir etwas verdienen würden: Wir verdienen mit der App, nicht mit dem Inhalt der Anmeldungen.
Das Gesetz kennt dafür einen Begriff, der weiter ist, als man denkt. «Bekanntgeben» heisst nach Art. 5 Bst. e DSG das Übermitteln oder Zugänglichmachen von Personendaten — nicht erst der Verkauf. Und nach Art. 19 Abs. 2 DSG gehört zu den Angaben, über die informiert wird, gegebenenfalls auch, wer die Empfängerinnen und Empfänger sind.
Wo der Satz endet. «Nicht verkaufen» heisst nicht «niemand ausser uns berührt die Daten». Jede Software hat eine Kette hinter sich: ein Hosting, ein Mailversand, eine Fehlererfassung. Solche Dienstleister sind Auftragsbearbeiter, und das Gesetz erlaubt diese Auslagerung unter Bedingungen (Art. 9 DSG) — ein Auftragsbearbeiter darf die Bearbeitung nur mit vorgängiger Genehmigung des Verantwortlichen einem Dritten übertragen (Art. 9 Abs. 3 DSG). Die ehrliche Formulierung lautet also: Wir machen Ihre Daten nicht zu Ware. Sie berührt nicht die Frage, welche Dienstleister für den Betrieb nötig sind — diese Frage beantwortet eine Liste, nicht ein Grundsatz.
Und sie sagt nichts über gesetzliche Auskunftspflichten gegenüber Behörden. Kein Anbieter kann sich davon per Versprechen freisprechen.
3. Kein KI-Training mit Ihren Daten
Der Satz: Ihre Daten werden nicht verwendet, um KI-Modelle zu trainieren.
Im Alltag. Eine Praxis erfasst Terminnotizen. Diese Notizen sind Arbeitsmaterial der Praxis, kein Trainingsmaterial. Sie werden nicht in einen Datensatz gelegt, aus dem ein Modell lernt — weder unseres noch das eines Dritten.
Der Anknüpfungspunkt dafür steht im Gesetz, nicht in einer Selbstverpflichtung: Personendaten dürfen nur zu einem bestimmten und für die betroffene Person erkennbaren Zweck beschafft und nur so bearbeitet werden, dass es mit diesem Zweck vereinbar ist (Art. 6 Abs. 3 DSG). Der EDÖB hat 2023 festgehalten, dass das DSG technologieneutral formuliert und damit auch auf KI-gestützte Datenbearbeitungen direkt anwendbar ist.
Wo der Satz endet. Er handelt von Ihren Daten, nicht von der Technik überhaupt. Er ist keine Aussage darüber, ob eine App je eine Funktion enthält, die auf einem Modell aufsetzt; er sagt, woher das Modell nicht lernt. Und er ist keine Aussage über andere Anbieter. Was ein anderes Produkt mit den Daten seiner Kundschaft macht, steht in dessen Dokumentation, und dort gehört es auch nachgelesen.
4. Schweizer Datenschutzrecht als Massstab
Der Satz: Wir entwerfen nach dem Schweizer Datenschutzgesetz und denken Datenschutz von Anfang an mit.
Im Alltag. Das ist die Zusage, die am ehesten abstrakt bleibt, also hier vier Stellen, an denen sie sichtbar wird.
| Was im Gesetz steht | Woran man es merkt |
|---|---|
| Datenbearbeitung ist ab der Planung technisch und organisatorisch so auszugestalten, dass die Vorschriften eingehalten werden (Art. 7 Abs. 1 DSG) | Ein Feld, das es nicht gibt, kann nicht falsch gespeichert werden |
| Voreinstellungen beschränken die Bearbeitung auf das nötige Mindestmass (Art. 7 Abs. 3 DSG) | Zusätzliche Felder sind freiwillig, nicht standardmässig gesetzt |
| Auskunft, in der Regel innerhalb von 30 Tagen und grundsätzlich kostenlos (Art. 25 Abs. 6 und 7 DSG) | Es gibt einen Weg, danach zu fragen, und eine Adresse, an die er führt |
| Herausgabe der eigenen Daten in einem gängigen elektronischen Format (Art. 28 Abs. 1 DSG) | Ein Export, der die Daten wirklich mitnimmt |
Für die Sprachschule in Bellinzona heisst das: Wenn eine Teilnehmerin wissen will, welche Angaben über sie gespeichert sind, existiert dafür ein Ablauf, und die Antwort kostet sie nichts.
Wo der Satz endet. «Massstab» ist nicht «zertifiziert» und nicht «vollständig konform». Ob eine Bearbeitung rechtmässig war, beurteilen am Ende eine Behörde oder ein Gericht, nicht der Anbieter. Wir können sagen, wonach wir entwerfen; wir können kein Ergebnis zusichern, das andere feststellen.
Dazu kommt eine Rollenverteilung, die oft untergeht: Setzt ein Betrieb unsere App ein, bleibt er für seine eigenen Bearbeitungen verantwortlich. Wir liefern das Werkzeug und die Angaben dazu. Wie der Betrieb es einsetzt, welche Felder er erhebt und wie lange er aufbewahrt, entscheidet er.
5. Für die Schweiz gemacht
Der Satz: Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch. CHF, QR-Rechnung, Kantone, Schweizer Feiertage und Schweizer Begriffe.
Im Alltag. Das klingt nach einer Aufzählung, ist aber eine Reihe von Entscheidungen, die ein Produkt entweder am Anfang trifft oder später nachrüstet.
Sprachen. Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch (Art. 4 BV); Amtssprachen des Bundes sind Deutsch, Französisch und Italienisch, im Verkehr mit rätoromanischsprachigen Personen auch Rätoromanisch (Art. 70 Abs. 1 BV). Eine App, die von Beginn an mehrsprachig gedacht ist, hat keinen Sprachwechsel, der auf halber Strecke ins Englische kippt.
Zahlen. Die QR-Rechnung ist seit Juni 2020 im Umlauf und hat die bisherigen Einzahlungsscheine per 1. Oktober 2022 abgelöst, wie SIX auf der Seite zum Standard beschreibt. Wer in der Schweiz Rechnungen stellt, arbeitet damit — nicht mit einem Format, das für einen anderen Zahlungsverkehr entworfen wurde.
Kalender. Der 1. August ist der einzige eidgenössische Feiertag; die Kantone dürfen nach Art. 20a des Arbeitsgesetzes höchstens acht weitere Feiertage den Sonntagen gleichstellen, und welche das sind, unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. Für eine Terminübersicht heisst das, dass «Feiertag» keine einzelne Liste ist, sondern eine Liste pro Kanton.
Wo der Satz endet. Er beschreibt den Ausgangspunkt, nicht den Funktionsumfang. Dass wir für die Schweiz bauen, sagt nicht, dass eine bestimmte App eine bestimmte Funktion enthalten wird — geplante Apps beschreiben wir im Futur, und welche Funktionen sie am Ende haben, steht auf ihrer Seite, wenn es feststeht. Er heisst auch nicht, dass eine App alle kantonalen und kommunalen Eigenheiten kennt. Wo sie eine Annahme trifft, gehört sie sichtbar gemacht und änderbar.
6. Faire, klare Preise in CHF
Der Satz: Ein Preis, über den ein kleiner Betrieb ohne Beschaffungsprozess entscheiden kann. Genannt wird er, sobald er feststeht.
Im Alltag. «Klar» heisst hier zweierlei: in Franken, und vollständig. Die Preisbekanntgabeverordnung kennt dafür einen brauchbaren Begriff. Werden Konsumentinnen und Konsumenten Waren zum Kauf angeboten, muss der tatsächlich zu bezahlende Preis in Schweizerfranken bekanntgegeben werden (Art. 3 Abs. 1 PBV), und überwälzte öffentliche Abgaben sowie weitere nicht frei wählbare Zuschläge jeglicher Art — namentlich für Reservation, Service oder Bearbeitung — müssen darin enthalten sein (Art. 4 Abs. 1 PBV). Genau diese Rechnung möchte eine Schreinerei nicht selbst anstellen müssen, bevor sie weiss, was eine Software im Monat kostet.
Wo der Satz endet. Hier steht keine Zahl, und das ist beabsichtigt: Solange ein Preis nicht feststeht, wäre jede Zahl eine Zusage, die wir womöglich nicht halten. Aus demselben Grund steht hier kein Datum. Und «fair» heisst nicht «am günstigsten». Wir machen Software nicht dadurch billig, dass wir mit Ihren Daten Geld verdienen — das ist die Kehrseite von Zusage 2, und sie hat einen Preis.
Was die sechs Sätze zusammen sind
Sie sind kein Gütesiegel. Niemand hat sie geprüft, und sie stehen nicht stellvertretend für eine Bescheinigung. Sie sind sechs überprüfbare Aussagen: Bei vieren lässt sich nachschlagen, ob wir uns daran halten — in der Datenschutzerklärung, in der Regionenangabe des Anbieters, in der Exportfunktion, im Preis. Bei zweien — kein Verkauf, kein KI-Training — bleibt eine Zusage, die man uns glauben oder nicht glauben kann; das ist ehrlicher gesagt als verschwiegen.
Dieselben sechs Fragen lassen sich jedem Anbieter stellen, uns eingeschlossen. Wo die Antwort eine Seite nennt, auf der sie steht, ist sie mehr wert als der Satz selbst. Und wenn Ihnen an einer unserer Zusagen etwas unklar oder zu weit gefasst erscheint: Schreiben Sie uns. Eine Zusage, die eine Rückfrage nicht aushält, ist schlecht formuliert.
Quellen
- 1.Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) (geprüft am 23. September 2026)
- 2.Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (SR 101) (geprüft am 23. September 2026)
- 3.Preisbekanntgabeverordnung (PBV, SR 942.211) (geprüft am 23. September 2026)
- 4.SECO: Freizeit und Feiertage (geprüft am 23. September 2026)
- 5.EDÖB: Geltendes Datenschutzgesetz ist auf KI direkt anwendbar (9. November 2023) (geprüft am 23. September 2026)
- 6.Supabase Docs: Available regions (geprüft am 23. September 2026)
- 7.Cloudflare Docs: Regional Services (geprüft am 23. September 2026)
- 8.SIX: QR-Rechnung (geprüft am 23. September 2026)
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