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Fotos für Inserate vorbereiten: Grösse, Zuschnitt, Metadaten
Was ein Foto für ein Inserat zeigen soll und was nicht: Zuschnitt, Personen im Bild, der gespeicherte Aufnahmeort, die Dateigrösse und fremde Fotos.

Eine Familie in Wettingen räumt auf. Der Kinderwagen wird nicht mehr gebraucht, das alte Velo soll weg, und das Zimmer im Dachgeschoss wird für ein halbes Jahr untervermietet. Für alle drei braucht es Fotos für ein Inserat. Die Mutter macht sie schnell mit dem Telefon: den Kinderwagen im Wohnzimmer, das Velo vor der Garage, das Zimmer mit Blick aus dem Fenster.
Beim Durchsehen fällt ihr einiges auf. Auf dem Kinderwagenfoto sitzt die jüngere Tochter im Hintergrund auf dem Sofa. Vor der Garage steht das Auto mit seinem Kontrollschild. Und im Spiegel des Dachzimmers ist sie selbst zu sehen, mit dem Telefon in der Hand.
Was ein Inseratefoto zeigen soll
Ein gutes Foto für ein Inserat zeigt den Gegenstand: ganz, gut beleuchtet, ohne Ablenkung. Wer kaufen oder mieten will, möchte den Zustand beurteilen können — Kratzer am Rahmen, die Grösse des Zimmers, das Licht. Dafür helfen drei Dinge:
- Mehrere Ansichten statt eines einzigen Bildes: von vorn, von der Seite, ein Detail.
- Ein ruhiger Hintergrund, vor dem der Gegenstand gut zu sehen ist.
- Ein Zuschnitt, der das Wichtige zeigt und den Rest weglässt.
Was es nicht zeigen soll
Beim Zuschneiden geht es nicht nur um die Wirkung, sondern auch um das, was auf dem Bild sonst noch zu sehen ist.
Personen. Der EDÖB hält fest: Jede Person hat ein Recht am eigenen Bild und entscheidet grundsätzlich selbst, ob und in welcher Form ein Bild von ihr veröffentlicht wird. Sobald eine Person erkennbar ist, ist das Foto ein Personendatum. Das Zivilgesetzbuch schützt die Persönlichkeit gegen widerrechtliche Verletzungen (Art. 28 ZGB). Für ein Inserat heisst das ganz praktisch: Die Tochter auf dem Sofa gehört nicht ins Bild — und die eigene Spiegelung im Spiegel des Dachzimmers auch nicht.
Hinweise auf die Adresse. Ein Kontrollschild, eine Hausnummer, ein Brief auf dem Tisch oder der markante Blick aus dem Fenster können verraten, wo ein Foto entstanden ist. Beim Velo vor der Garage genügt ein anderer Bildausschnitt.
Persönliches. Fotos, Diplome, Kalender an der Wand oder Unterlagen auf dem Schreibtisch sagen viel über die Menschen, die dort wohnen. Beim Zimmer lohnt es sich, vor dem Fotografieren kurz aufzuräumen.
Wohnungen und Wohngemeinschaften
Bei der Untermiete zeigen die Fotos nicht nur ein Zimmer, sondern oft auch Küche, Bad und Wohnzimmer, die andere mitbenutzen. Wer in einer Wohngemeinschaft lebt, fragt die Mitbewohnenden vor dem Fotografieren — um ihre Zimmer, ihre Sachen und sie selbst geht es dann ja auch. Der EDÖB unterscheidet bei Fotos zwischen Gruppenbildern und Aufnahmen einzelner Personen und empfiehlt, im Zweifel die Einwilligung einzuholen. Für ein Inserat ist die einfachste Lösung, Räume zu fotografieren, wenn niemand darin ist.
Die Reihenfolge der Bilder
Das erste Foto ist das, was in der Übersicht der Inserate erscheint. Es zeigt am besten den ganzen Gegenstand oder den ganzen Raum. Danach folgen Details und, ehrlich, die Schwachstellen: der Kratzer am Rahmen, der abgenutzte Griff. Wer Mängel zeigt, erspart sich Diskussionen bei der Übergabe.
Der Aufnahmeort in der Datei
Was man auf dem Bild nicht sieht, kann trotzdem in der Datei stehen. Fotos aus Telefonen enthalten oft Metadaten: Aufnahmezeit, Gerät und, wenn die Ortung eingeschaltet war, den genauen Aufnahmeort. Bei Fotos aus der eigenen Wohnung ist das die eigene Adresse. Wie man diese Angaben findet und entfernt, beschreibt der Beitrag Standort im Foto entfernen.
Ob eine Plattform solche Metadaten beim Hochladen entfernt, ist von aussen nicht immer ersichtlich. Wer sicher gehen will, entfernt sie vorher selbst.
Wenn doch jemand im Bild ist
Manchmal fällt eine Person erst auf, wenn das Inserat schon online ist — die Nachbarin im Hintergrund, der Besuch am Tisch. Der EDÖB beschreibt, dass Personen, deren Bild ohne Rechtfertigung veröffentlicht wurde, unter anderem die Löschung verlangen können. Einfacher für alle ist es, das Foto in einem solchen Fall sofort zu ersetzen. Und weil Bilder aus Inseraten kopiert und weitergegeben werden können, lohnt sich der zweite Blick lieber vor dem Hochladen als danach.
Grösse und Format
Inserateplattformen können die Dateigrösse und die Zahl der Bilder begrenzen; die Angaben dazu stehen bei der jeweiligen Plattform. Ein Foto aus einem aktuellen Telefon ist meist grösser als nötig. Für ein Inserat genügt eine Auflösung, die auf einem Bildschirm gut aussieht — das spart Zeit beim Hochladen und schont das Datenvolumen der Menschen, die sich das Inserat unterwegs ansehen.
Beim Format ist JPEG das verbreitete Format für Fotos. Fotos vom iPhone im HEIC-Format lassen sich vorher in JPEG umwandeln, falls eine Plattform sie nicht annimmt.
Fotos aus dem Internet
Beim Kinderwagen liegt es nahe, statt eines eigenen Fotos das schöne Produktbild des Herstellers zu verwenden. Das Urheberrechtsgesetz setzt hier eine Grenze. Fotografische Wiedergaben dreidimensionaler Objekte gelten als Werke, auch wenn sie keinen individuellen Charakter haben (Art. 2 Abs. 3bis URG). Und der Urheber oder die Urheberin hat das ausschliessliche Recht zu bestimmen, ob, wann und wie das Werk verwendet wird (Art. 10 Abs. 1 URG).
Ein eigenes Foto hat ohnehin einen Vorteil: Es zeigt den Gegenstand, der tatsächlich verkauft wird, mit seinen Gebrauchsspuren. Das schafft Vertrauen und erspart Rückfragen.
Nach dem Verkauf
Ist der Kinderwagen verkauft, hat das Inserat seinen Zweck erfüllt. Wer es danach deaktiviert oder löscht, nimmt auch die Fotos aus dem Netz, die das Zuhause zeigen — besonders bei der Untermiete, wo die Bilder das eigene Zimmer zeigen.
Für die Familie in Wettingen
Die Mutter geht die Fotos noch einmal durch. Das Kinderwagenfoto wird so zugeschnitten, dass die Tochter nicht mehr zu sehen ist; das Velo fotografiert sie neu, vor der Hauswand statt vor dem Auto. Im Dachzimmer hängt sie den Spiegel für das Foto kurz ab. Alle Bilder werden verkleinert, als JPEG gespeichert und ohne Metadaten hochgeladen.
Die Bild-Werkzeuge, die wir entwickeln, werden Bilder zuschneiden, drehen, verkleinern, umwandeln und von Metadaten befreien — verarbeitet in der Schweiz, im Arbeitsspeicher, ohne dass ein Bild gespeichert bleibt, und im vertraulichen Modus für private Fotos ganz auf dem eigenen Gerät.
Quellen
- 1.EDÖB: Umgang mit Fotos (geprüft am 25. September 2026)
- 2.Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB, SR 210), namentlich Art. 28 (geprüft am 25. September 2026)
- 3.Urheberrechtsgesetz (URG, SR 231.1), namentlich Art. 2 und 10 (geprüft am 25. September 2026)
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