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Formulare in vier Sprachen: mehr als eine Übersetzung

Warum ein Schweizer Formular selten eine blosse Übersetzung ist: Feldnamen, Adress- und Zahlenformate, Textlängen und Fehlermeldungen unterscheiden sich je Sprache.

Titelbild auf grünem Grund: «Ein Formular, vier Landessprachen». Daneben ein Browserfenster mit einem Formular und den Sprachschaltern DE, FR, IT und EN.

Eine Schreinerei in Murten stellt ihr Offertformular online. Auf Deutsch steht es nach einem Nachmittag. Die französische Fassung soll am nächsten Tag folgen — es sind ja nur elf Beschriftungen und drei Sätze.

Am nächsten Tag ist der Nachmittag wieder weg. Nicht weil die Übersetzung schwierig wäre, sondern weil an mehreren Stellen gar nicht klar ist, was übersetzt werden soll: Ein Feld heisst in der einen Sprache anders, als es in der anderen aufgeteilt ist. Eine Zahl wird anders geschrieben. Eine Beschriftung passt nicht mehr in die Zeile. Und die Meldung «Please fill in this field» taucht auf, obwohl niemand sie geschrieben hat.

Vier Sprachen, und was daraus folgt

Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch (Art. 4 BV). Die Amtssprachen des Bundes sind Deutsch, Französisch und Italienisch; im Verkehr mit Personen rätoromanischer Sprache ist auch das Rätoromanische Amtssprache des Bundes (Art. 70 Abs. 1 BV). Die Kantone bestimmen ihre Amtssprachen selbst (Art. 70 Abs. 2 BV) — im Kanton Freiburg etwa sind Französisch und Deutsch die Amtssprachen, und die Amtssprache einer Gemeinde ist Französisch oder Deutsch, in Gemeinden mit einer bedeutenden angestammten sprachlichen Minderheit können es beide sein (Art. 6 der Freiburger Verfassung).

Wer sich an eine Bundesbehörde wendet, kann dies in der Amtssprache eigener Wahl tun; die Behörde antwortet in der Sprache, in der sie angegangen wird (Art. 6 Abs. 1 und 2 SpG). Diese Bestimmung gilt für die in Art. 4 SpG genannten Bundesbehörden — sie sagt nichts darüber, in welchen Sprachen eine Schreinerei ihr Offertformular anbietet. Das ist deren eigene Entscheidung.

Der Alltag ist ohnehin durchmischter, als eine Sprachkarte vermuten lässt. Nach Zahlen des Bundesamts für Statistik verwenden fast zwei Drittel (63 %) der Bevölkerung mindestens einmal pro Woche mehr als eine Sprache — mit Angehörigen, bei der Arbeit oder beim Medienkonsum. Bei der Arbeit sind es 41 % der Erwerbstätigen. 12 % der Bevölkerung haben keine Landessprache als Hauptsprache; die drei häufigsten Nichtlandessprachen sind Englisch, Albanisch und Portugiesisch. Seit 2010 lassen sich in der Erhebung mehrere Hauptsprachen angeben — die Frage «welche Sprache spricht diese Person» hat für viele schlicht keine einzelne Antwort.

Für ein Formular heisst das zweierlei: Die Sprachwahl ist eine Gestaltungsfrage, keine Rechtsfrage. Und wer sie trifft, entscheidet damit mehr als nur die Beschriftungen.

Felder, die sich nicht eins zu eins übersetzen lassen

Die häufigste Annahme hinter einem zweisprachigen Formular lautet: Struktur bleibt, Wörter werden ersetzt. An diesen Stellen trägt sie nicht.

Feld Deutsch Französisch Italienisch
Name Vorname / Nachname Prénom / Nom Nome / Cognome
Strasse Strasse und Nummer Rue et numéro du bâtiment Via e numero civico
Ort PLZ / Ort NPA / Localité NAP / Località
Telefon Telefon Téléphone Telefono

Die Zeile «Name» ist die unauffälligste und die heikelste. Das französische nom bezeichnet den Nachnamen, kann aber ebenso für den Namen im weiteren Sinn stehen — ein Feld, das nur mit «Nom» beschriftet ist, lässt beide Lesarten zu. Das italienische nome dagegen bezeichnet den Vornamen; der Nachname heisst cognome. Zwei Wörter, die fast gleich aussehen, meinen in den beiden Sprachen die jeweils andere Hälfte des Namens. Wer eine Feldbezeichnung einzeln übersetzt, ohne das Gegenstück danebenzuhalten, vertauscht sie ohne Aufwand.

Bei der Adresse geht es um die Aufteilung. Die Post hält fest, dass die Adresse den vollständigen offiziellen Strassennamen sowie die Hausnummer enthalten muss und dass Postleitzahl und Ort in keinem Fall fehlen dürfen. Ob daraus ein Feld oder zwei werden, ist offen — und die Beispiele der Post zeigen, warum ein separates, numerisches Nummernfeld unangenehm wird: «Bahnhofstrasse 4/8» und «Oltenstrasse 50A» sind korrekte Adressen. Eine Hausnummer ist keine Zahl.

Die Bezeichnung für Postleitzahl und Ort wechselt mit der Sprache: PLZ und Ort, NPA und localité, NAP und località. Wer das Feld technisch zip nennt und in der Beschriftung «PLZ» stehen lässt, hat es in drei von vier Sprachen nicht übersetzt.

Bleibt die Anrede. «Herr» und «Frau», «Monsieur» und «Madame», «Signor» und «Signora» sind kein Vokabelproblem, sondern eine Annahme: Das Feld verlangt eine Einordnung, bevor überhaupt ein Name erfasst ist. Ein Anmeldeformular für einen Werkkurs braucht diese Einordnung selten. Ein Brief, der mit «Sehr geehrte Frau» beginnen soll, braucht sie — aber dann ist es eine Entscheidung über den Brief, nicht über das Formular.

Was anders geschrieben wird

Neben den Beschriftungen ändern sich die Schreibweisen. Die Schreibweisungen der Bundeskanzlei halten für Bundestexte fest:

  • Datum. Die verbindliche Reihenfolge ist Tag / Monat / Jahr; für Dateinamen empfiehlt sich die umgekehrte Reihenfolge Jahr / Monat / Tag. Die vorangestellte Null bei einstelligen Tages- und Monatsangaben wird für amtliche Texte nicht empfohlen — «sie ist aber zum Beispiel in Formularen üblich».
  • Dezimalstellen. Sie werden durch das Dezimalkomma abgetrennt. Bei Geldbeträgen steht zwischen Währungseinheit und Untereinheit stattdessen der Dezimalpunkt: CHF 1250.50, aber 3,5 Meter.
  • Gruppierung von Ziffern. Dreiergruppen, getrennt durch einen Festabstand. Die frühere Schreibung mit Apostroph soll nicht mehr angewendet werden; eine Gliederung mit Punkten oder Kommas ist nicht korrekt.
  • Telefonnummern. Inländisch mit führender Null, Vorwahl und die folgenden drei Ziffern als Dreierblock, die restlichen vier in zwei Zweierblöcken. Das BAKOM nennt als Beispiele 032 765 43 21 national und +41 32 765 43 21 international und hält fest, dass es zur Publikation von Rufnummern keine gesetzlichen Vorschriften gibt. Die in der Schweiz gebräuchliche Mischform +41 (0)32 765 43 21 sei ebenfalls möglich, könne aber für Anrufende aus dem Ausland verwirrend sein.

Ein Eingabefeld sieht von all dem nichts. Es nimmt eine Zeichenkette entgegen. Tippt jemand «1’250.50» und rechnet die Auswertung mit dem Apostroph als Tausendertrennzeichen nicht, steht in der Tabelle eine andere Zahl als die gemeinte. Steht «3.5» in einem Feld, das Kommazahlen erwartet, kann derselbe Punkt einmal Dezimalpunkt und einmal Tausenderpunkt bedeuten. Und «05.09.2026» ist eindeutig, «05/09/2026» ist es nicht.

Text, der wächst und schrumpft

Die vierte Überraschung ist die Breite. Die Internationalisierungs-Dokumentation des W3C weist darauf hin, dass kurze Texte beim Übersetzen anteilig am stärksten wachsen: Bei einem englischen Ausgangstext bis zehn Zeichen nennt sie eine erwartete Ausdehnung von 200 bis 300 Prozent, bei über siebzig Zeichen noch rund 130 Prozent. Ihr Beispiel ist das englische «views», das auf Französisch zu «consultations» und auf Deutsch zu «-mal angesehen» wird.

Feldbeschriftungen und Schaltflächen sind genau solche kurzen Texte. Dazu kommt im Deutschen die Zusammensetzung: «Rechnungsadresse», «Ansprechperson», «Geburtsdatum des Kindes» stehen als ein Wort und lassen sich nicht umbrechen wie «adresse de facturation». Eine Tabellenspalte, die auf Deutsch knapp passt, passt auf Französisch nicht mehr; eine Beschriftung, die auf Italienisch gut aussieht, lässt auf Deutsch eine Lücke.

Das ist keine Schönheitsfrage. Auf einem Telefon mit 390 Pixel Breite entscheidet sie darüber, ob eine Zeile umbricht, abgeschnitten wird oder die Seite seitlich scrollen lässt.

Die Meldungen, an die niemand denkt

Bleibt der Teil, der beim Übersetzen fast immer vergessen geht, weil er im Formular gar nicht sichtbar ist: die Rückmeldung, wenn etwas fehlt.

Der HTML-Standard beschreibt für validationMessage, dass eine «suitably localized message» zurückgegeben wird — also eine passend lokalisierte Meldung, die der Browser anzeigen würde. Lokalisiert wird sie vom Browser, nicht von der Seite. Wer also eine französische Seite in einem Browser öffnet, der auf Englisch eingestellt ist, bekommt die französische Beschriftung und darunter «Please fill in this field».

Für ein Formular, das in vier Sprachen angeboten wird, heisst das: Die Meldungen gehören zum Inhalt, nicht zur Technik. Sie werden mitgeschrieben, mitgeprüft und mitübersetzt wie jede andere Zeile — und zwar alle, von «Bitte füllen Sie dieses Feld aus» bis zu «Diese Datei ist zu gross».

Was zurückkommt, ist auch mehrsprachig

Die letzte Seite der Sache betrifft nicht das Formular, sondern die Antwort.

Ein Formular, das auf Italienisch angeboten wird, produziert Antworten auf Italienisch. In einem Freitextfeld steht dann ein Absatz, den jemand lesen, einordnen und beantworten muss. In der Schreinerei in Murten arbeiten möglicherweise zwei Personen im Büro, von denen eine deutsch und eine französisch antwortet — und die Anfrage landet trotzdem in derselben Tabelle. In einem zweisprachigen Kanton ist das der Normalfall, nicht die Ausnahme.

Deshalb ist die Sprache, in der ein Formular ausgefüllt wurde, selbst eine nützliche Angabe. Wird sie mitgespeichert, lässt sich eine Antwort der Person zuweisen, die sie beantworten kann, und die Rückmeldung kommt in der Sprache zurück, in der gefragt wurde. Wird sie nicht mitgespeichert, wird sie aus dem Text geraten.

Zum Schluss

Die Arbeit an einem mehrsprachigen Formular liegt selten in der Übersetzung. Sie liegt in den Entscheidungen, die vorher getroffen wurden und in einer Sprache unsichtbar bleiben: wie die Namensfelder aufgeteilt sind, ob die Hausnummer ein eigenes Feld hat, was ein Zahlenfeld mit einem Apostroph macht, wie breit eine Beschriftung werden darf, wer die Fehlermeldungen schreibt und was mit einer Antwort geschieht, die in einer anderen Sprache ankommt.

Wer das eigene Formular ausdruckt und Zeile für Zeile durchgeht, hat die Liste in zwanzig Minuten beisammen — auch als Privatperson, die ein Formular für einen Anlass oder eine Sammelbestellung aufsetzt.

Wir entwickeln mit Formulare eine Web-App für die Schweiz. Ein Formular wird darin mehrere Sprachfassungen haben, statt als mehrere Formulare zu bestehen, und die Fehlermeldungen werden zum Inhalt gehören wie jede andere Zeile. Was ein Feld heisst und wie es aufgeteilt ist, bleibt die Entscheidung derjenigen, die das Formular aufsetzt.

Quellen

  1. 1.Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (SR 101), Art. 4 und Art. 70 (geprüft am 23. September 2026)
  2. 2.Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG, SR 441.1) (geprüft am 23. September 2026)
  3. 3.Verfassung des Kantons Freiburg (SR 131.219), Art. 6 (geprüft am 23. September 2026)
  4. 4.Bundesamt für Statistik: Sprachen (geprüft am 23. September 2026)
  5. 5.Die Post: Korrekte Adressierung (geprüft am 23. September 2026)
  6. 6.BAKOM: Telefonnummern (geprüft am 23. September 2026)
  7. 7.Bundeskanzlei: Schreibweisungen (geprüft am 23. September 2026)
  8. 8.HTML Living Standard (WHATWG): Constraint validation (geprüft am 23. September 2026)
  9. 9.W3C Internationalization: Text size in translation (geprüft am 23. September 2026)
Schweizerform

Aus dieser Idee ist Schweizerform geworden.

Online-Formulare mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, entwickelt und gehostet in der Schweiz.

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