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Warum wir Software nur für die Schweiz bauen
Vier Sprachen, Franken, QR-Rechnung, kantonale Unterschiede und das DSG als Entwurfsgrundlage: was es heisst, Web-Apps nur für die Schweiz zu entwickeln.

Wer in der Schweiz eine Praxis, eine Werkstatt, ein Büro oder einen Verein führt, kennt den Moment: Man sucht eine Software für eine ganz gewöhnliche Aufgabe — Termine, Rechnungen, Anmeldungen — und findet ein Dutzend Angebote, die fast passen. Die Oberfläche gibt es auf Deutsch, aber nicht auf Italienisch. Rechnungen lassen sich erstellen, aber nicht als QR-Rechnung. Der Kalender kennt Feiertage, nur nicht die des eigenen Kantons. Und auf die Frage einer Kundin, wo ihre Angaben eigentlich gespeichert sind, gibt es keine Antwort, die in einen Satz passt.
Nichts davon ist ein Mangel dieser Programme. Es ist die Folge davon, dass die Schweiz beim Entwurf nicht der Ausgangspunkt war, sondern ein Sonderfall, den man später ergänzt. Wir entwickeln Web-Apps ausschliesslich für die Schweiz. Dieser Beitrag beschreibt, was das im Einzelnen bedeutet — und was wir dafür weglassen.
Vier Sprachen, nicht eine Sprache mit drei Übersetzungen
Die Bundesverfassung nennt in Artikel 4 vier Landessprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Amtssprachen des Bundes sind nach Artikel 70 Deutsch, Französisch und Italienisch, im Verkehr mit Personen rätoromanischer Sprache auch das Rätoromanische. Die Kantone bestimmen ihre Amtssprachen selbst. Das Bundesamt für Statistik hält zudem fest, dass 12 Prozent der Bevölkerung gar keine Landessprache als Hauptsprache angeben.
Für eine Software ist das mehr als ein Sprachumschalter in der Fusszeile. Ein Anmeldeformular, das auf Deutsch in eine Spalte passt, braucht auf Französisch spürbar mehr Platz. Ein Begriff, der in Zürich selbstverständlich ist, ist im Tessin ein anderes Wort und nicht bloss dasselbe Wort in einer anderen Sprache. Datumsangaben, Anreden und Rechnungstexte unterscheiden sich mit.
Wenn Mehrsprachigkeit von Beginn weg vorgesehen ist, gehört sie zur App: Jeder Text, jede E-Mail und jedes ausgedruckte Dokument existiert in den Sprachen, in denen gearbeitet wird. Kommt sie später dazu, bleibt sie oft eine Übersetzungsschicht über einer Oberfläche, die für eine Sprache entworfen wurde — und man sieht es ihr an.
Die kleinen Formate: Franken, QR-Rechnung, Kantone
Die QR-Rechnung ist nach Angaben von SIX seit Juni 2020 im Umlauf und hat die bisherigen Einzahlungsscheine per 1. Oktober 2022 abgelöst; der Swiss QR Code enthält die für eine Zahlung nötigen Angaben in digitaler Form. Wer heute in der Schweiz Rechnungen stellt, arbeitet mit diesem Format. Eine Software, die Rechnungen als PDF ausgibt und die QR-Rechnung als Erweiterung behandelt, erzeugt an genau dieser Stelle Handarbeit.
Ähnlich bei den Feiertagen. Die Bundesverfassung erklärt in Artikel 110 Absatz 3 den 1. August zum Bundesfeiertag. Das Arbeitsgesetz stellt ihn in Artikel 20a den Sonntagen gleich und erlaubt den Kantonen, höchstens acht weitere Feiertage im Jahr den Sonntagen gleichzustellen — und sie nach Kantonsteilen verschieden anzusetzen. Eine einzige Liste «Schweizer Feiertage» ist deshalb für einen Teil des Landes falsch, und zwar jedes Jahr wieder.
Dazu kommen die Beträge selbst. Franken und das Schweizer Zahlenformat sind bei uns der Ausgangspunkt, nicht eine Währungseinstellung, die man umstellt. Das sind alles keine grossen Themen. Sie sind nur jeden Tag da.
Das Datenschutzgesetz als Entwurfsgrundlage, nicht als Nachtrag
Das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) verlangt in Artikel 7, die Datenbearbeitung technisch und organisatorisch so auszugestalten, dass die Datenschutzvorschriften eingehalten werden — und dies «ab der Planung» zu berücksichtigen. Absatz 3 verlangt geeignete Voreinstellungen, damit die Bearbeitung auf das für den Zweck nötige Mindestmass beschränkt bleibt. Artikel 6 nennt die Grundsätze: rechtmässig, nach Treu und Glauben, verhältnismässig, zu einem erkennbaren Zweck — und Vernichtung oder Anonymisierung, sobald die Daten für diesen Zweck nicht mehr erforderlich sind.
Das sind Sätze über Architektur. Welche Felder ein Formular überhaupt hat, wie lange Antworten liegen bleiben, wer im Betrieb was sieht: Diese Entscheidungen fallen beim Entwurf und lassen sich später nur mit Aufwand ändern. Artikel 5 Buchstabe c zählt ausserdem auf, was als besonders schützenswerte Personendaten gilt — darunter Daten über die Gesundheit, über weltanschauliche oder gewerkschaftliche Ansichten sowie biometrische und genetische Daten. Für eine Physiotherapiepraxis oder eine Beratungsstelle ist das kein Randthema, sondern der Normalfall.
Wir entwerfen unsere Apps nach diesen Vorgaben. Das ist eine Aussage über unsere Bauweise, nicht die Zusicherung eines Ergebnisses: Ob eine konkrete Bearbeitung rechtmässig ist, hängt immer auch davon ab, wozu eine App eingesetzt wird.
Wo die Daten liegen — und was der Standort nicht beantwortet
Unsere Apps speichern ihre Daten auf Infrastruktur in der Schweiz. Das macht die Antwort auf die Frage einer Kundin kurz, und es hält den Fall in einer einzigen Rechtsordnung.
Ehrlicherweise gehört dazu, was ein Standort nicht beantwortet. Das DSG regelt in Artikel 16 die Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland und knüpft sie an Bedingungen — etwa an eine Feststellung des Bundesrates, dass der betreffende Staat einen angemessenen Schutz gewährleistet, oder an vertragliche Garantien. Artikel 19 verlangt, dass die betroffene Person über die Beschaffung informiert wird, bei einer Bekanntgabe ins Ausland auch über den Staat. Ein Rechenzentrum in der Schweiz sagt also noch nichts darüber, wer von wo aus darauf zugreift und welche Dienste im Hintergrund mitlaufen.
Das gilt auch für uns. Diese Website selbst wird über Cloudflare ausgeliefert, einen Anbieter mit einem weltweiten Netz von Rechenzentren; die technischen Daten, die beim Aufruf einer Seite anfallen, können dabei auch ausserhalb der Schweiz bearbeitet werden. In der Schweiz liegen die Angaben aus der Warteliste und dem Kontaktformular, in einem Rechenzentrum in Zürich. Beides steht in unserer Datenschutzerklärung. Wir schreiben es hierher, weil die Unterscheidung zwischen «in der Schweiz entwickelt» und «in der Schweiz gespeichert» sonst verschwimmt — bei uns wie bei allen anderen.
Was wir dafür weglassen
Eine Ausrichtung ist erst dann eine Ausrichtung, wenn sie etwas kostet. Unsere Kosten sehen so aus:
| Wir bauen | Wir bauen nicht |
|---|---|
| Einzelne Apps, die je eine Aufgabe erledigen | All-in-one-Suiten, die alles halb können |
| Funktionen, die im Schweizer Alltag gebraucht werden | Jede Funktion, die ein weltweit eingesetztes Werkzeug mitbringt |
| Apps, die ohne Verkauf von Daten finanziert sind | Die günstigste Variante am Markt |
| Apps für die Schweiz | Apps für andere Märkte |
Wer einen sehr speziellen Ablauf hat, für den es weltweit genau eine Software gibt, ist mit dieser Software besser bedient als mit einer schmalen App aus der Schweiz. Das ist keine Bescheidenheitsfloskel, sondern die Kehrseite derselben Entscheidung: Wir bauen für einen kleinen Markt und können deshalb tief auf ihn eingehen — aber eben nur auf ihn.
Die Punkte aus diesem Beitrag lassen sich bei jeder Software nachlesen, auch bei unserer: In welchen Sprachen existiert die Oberfläche wirklich, und in welchen die E-Mails und die erzeugten Dokumente? Kommt die QR-Rechnung aus der App selbst? Lassen sich Feiertage pro Kanton setzen? In welchem Land liegen die Daten, und welche weiteren Anbieter sind beteiligt? Die Antworten stehen meist in der Dokumentation oder der Datenschutzerklärung des Anbieters — und wo sie fehlen, ist auch das eine Antwort. An welchen Ideen wir gerade arbeiten, steht auf unserer Seite Ideen; die meisten davon sind noch keine verfügbaren Apps.
Quellen
- 1.Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (SR 101) (geprüft am 23. September 2026)
- 2.Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) (geprüft am 23. September 2026)
- 3.Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, SR 822.11) (geprüft am 23. September 2026)
- 4.SIX: QR-Rechnung – Swiss Payment Standards (geprüft am 23. September 2026)
- 5.Bundesamt für Statistik: Sprachen (geprüft am 23. September 2026)
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