Zum Inhalt springen
Schweizersoftware

5 Min. Lesezeit

Warum unsere Apps keine Werbung zeigen

Was Werbung in einer App technisch bedeutet, was das DSG verlangt, wenn Dritte beteiligt sind, und was «keine Werbung» bei unseren Apps konkret heisst — und was nicht.

Titelbild auf dunkelgrünem Grund: «Warum unsere Apps keine Werbung zeigen», darunter «Was ‹keine Werbung› konkret heisst». Daneben ein App-Fenster, dessen Werbefläche leer und durchgestrichen ist, und eine Netzwerkansicht mit drei Anfragen an die eigene Adresse und dem Vermerk «Dritte: 0».

Eine Software kostet Geld, bevor sie jemand benutzt: für die Entwicklung, den Betrieb der Server, die Pflege. Irgendwer bezahlt das. Entweder die Menschen, die sie benutzen, oder jemand anderes — zum Beispiel Werbetreibende, die dafür Aufmerksamkeit bekommen.

Für unsere Apps haben wir uns entschieden: Sie zeigen keine Werbung. Dieser Beitrag erklärt, warum, was das konkret bedeutet und wo die Aussage endet. Er beschreibt, wie wir es halten, nicht, wie es andere halten.

Was Werbung in einer App technisch bedeutet

Werbung auf einer Website oder in einer Web-App wird meist nicht vom Betreiber selbst ausgeliefert, sondern über Dienste Dritter. Die Seite bindet dafür Programmcode, Bilder oder eingebettete Rahmen von fremden Servern ein. MDN, die Entwicklerdokumentation von Mozilla, beschreibt, was dabei geschieht: Eingebettete Inhalte von anderen Websites können weitere Anfragen auslösen, die sogenannte Drittanbieter-Cookies setzen. Als einen der Zwecke solcher Cookies nennt MDN die Werbung — etwa um Einblendungen zu zählen und Interessen der Nutzerinnen und Nutzer festzuhalten, damit passendere Werbung gezeigt werden kann.

Schon ohne Cookie erfährt ein eingebundener Dienst etwas: Der Browser nimmt mit ihm Kontakt auf, und dabei werden technische Angaben übermittelt, etwa die IP-Adresse und die Seite, von der die Anfrage kommt.

Was das DSG verlangt, wenn Dritte beteiligt sind

Das Datenschutzgesetz verbietet Werbung nicht. Es stellt aber Grundsätze auf, die bei jeder Einbindung Dritter mitlaufen:

  • Personendaten dürfen nur zu einem bestimmten und für die betroffene Person erkennbaren Zweck beschafft werden (Art. 6 Abs. 3 DSG).
  • Wer Personendaten beschafft, informiert die betroffene Person angemessen darüber — unter anderem über die Empfängerinnen und Empfänger (Art. 19 Abs. 1 und 2 DSG).
  • Werden Personendaten ins Ausland bekanntgegeben, gehört auch der Staat zu dieser Information (Art. 19 Abs. 4 DSG).

Für eine App mit Werbung heisst das: Die Werbedienste und ihre Zwecke gehören in die Datenschutzerklärung, und die Menschen, die die App benutzen, sollen erkennen können, was mit ihren Daten geschieht. Für eine App ohne Werbung fällt dieser Teil weg.

Warum wir darauf verzichten

Drei Gründe, in der Reihenfolge, in der sie für uns zählen:

  1. Die Dokumente sind persönlich. Unsere Apps sind für Formulare, PDF-Dateien und Bilder gedacht — oft Dinge wie Lohnabrechnungen, Anmeldungen oder Fotos der eigenen Familie. Ein Umfeld ohne fremde Dienste passt besser zu solchen Inhalten.
  2. Die Rechnung soll einfach bleiben. Wer eine App bezahlt, soll wissen, wofür. Wer sie nicht bezahlt, soll nicht mit seinen Daten bezahlen.
  3. Die Erklärung soll kurz sein. Eine Datenschutzerklärung, die keine Werbedienste aufzählen muss, ist kürzer und leichter zu verstehen — und damit auch leichter zu überprüfen.

Was Werbung mit der Gestaltung macht

Werbung braucht Aufmerksamkeit: Sie wirkt, wenn sie gesehen wird, und sie wird eher gesehen, wenn jemand länger auf einer Seite bleibt. Ein Werkzeug hat das umgekehrte Ziel. Wer ein PDF verkleinern will, möchte fertig sein und weitermachen. Aus unserer Sicht passen diese beiden Ziele schlecht zusammen, und wir möchten die Gestaltung unserer Apps nicht an einem Ziel ausrichten, das nicht das der Nutzerinnen und Nutzer ist.

Womit wir stattdessen rechnen

Wenn nicht Werbung, dann die Menschen, die die Apps nutzen. Unsere Zusage dazu lautet: faire, klare Preise in Franken, über die ein kleiner Betrieb ohne Beschaffungsprozess entscheiden kann. Eine Zahl nennen wir, sobald sie feststeht — vorher wäre sie eine Zusage, die wir vielleicht nicht halten könnten.

Das heisst auch: Unsere Apps werden nicht die günstigsten sein. Wir machen Software nicht dadurch billig, dass wir mit Daten Geld verdienen. Das ist der Preis der Zusage, und wir sagen ihn lieber offen.

Was «keine Werbung» bei uns heisst

Konkret bedeutet die Zusage für unsere Apps:

  • Keine Werbenetzwerke. In den Apps wird kein Code von Werbediensten eingebunden, und es werden keine Einblendungen verkauft.
  • Kein Tracking für Werbezwecke. Keine Drittanbieter-Cookies, keine Zählpixel, keine Profile über das Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer.
  • Kein Verkauf von Daten. Wir verkaufen, vermieten und geben Daten nicht weiter.
  • Kein KI-Training. Wir verwenden die Daten nicht, um KI-Modelle zu trainieren.

Auch diese Website bindet keine Werbung, keine Social-Media-Schaltflächen und keine Videos Dritter ein. Wie wir hier Besuche zählen, ohne Cookies zu setzen, beschreibt der Beitrag Warum diese Website keine Cookies setzt.

Was «keine Werbung» nicht heisst

Die Aussage hat Grenzen, und sie gehören dazu:

  • Wir erzählen von unseren eigenen Apps. Auf dieser Website stellen wir sie vor, und wer sich für eine interessiert, kann sich benachrichtigen lassen, wenn sie erscheint. Das ist Werbung für uns selbst, ohne fremde Dienste.
  • «Keine Werbung» heisst nicht «kostenlos». Welche Teile einer App ohne Bezahlung nutzbar sein werden, steht auf ihrer Seite, sobald es feststeht.
  • Andere Dienste können beteiligt sein. Eine App braucht Rechenzentren und andere technische Dienstleister. Welche das sind, gehört in die Datenschutzerklärung der jeweiligen App. «Keine Werbung» betrifft die Werbedienste, nicht jeden Dritten.

Fragen, die sich jeder App stellen lassen

Unabhängig von unseren Apps helfen drei Fragen, eine Software einzuschätzen:

  1. Wer bezahlt die App? Die Nutzerinnen und Nutzer, Werbetreibende oder jemand anderes?
  2. Welche Dienste Dritter sind eingebunden? Werbung, Analyse, eingebettete Inhalte?
  3. Steht das in der Datenschutzerklärung? Und ist es so beschrieben, dass man den Zweck erkennen kann?

Die Antworten sagen nicht, ob eine App gut oder schlecht ist. Sie sagen, wofür man sich entscheidet, wenn man sie benutzt.

Wie man es selbst nachprüft

Ob eine Seite Dienste Dritter einbindet, lässt sich im Browser nachsehen. In den Entwicklerwerkzeugen zeigt die Ansicht «Netzwerk», welche Server beim Laden einer Seite angefragt werden. Stehen dort nur die Adressen des Anbieters selbst, sind keine fremden Dienste beteiligt. Wie man diese Ansicht liest, beschreibt der Beitrag Verarbeitung im Browser.

Eine Zusage ist nur so viel wert wie die Möglichkeit, sie zu überprüfen. Diese hier lässt sich mit ein paar Klicks nachsehen — bei dieser Website heute und bei unseren Apps, sobald sie erscheinen.

Quellen

  1. 1.MDN Web Docs: Third-party cookies (geprüft am 25. September 2026)
  2. 2.Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) (geprüft am 25. September 2026)

Verfolgen Sie unsere Ideen

Sehen Sie sich unsere Ideen an und lassen Sie sich einmalig informieren, wenn aus einer davon eine App wird. Oder schreiben Sie uns – zu einer Idee, zu einer Aufgabe, die eine App verdient, oder einfach so.

Sprache wählen

Diese Seite öffnet sich in der gewählten Sprache.